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Passivhaus oder Niedrigenergiehaus? Diese 6 Kriterien helfen Ihnen bei der Entscheidung

Energieeffizienz ist für viele Bauherren eines der wesentlichsten Kriterien beim Hausbau. Schließlich ist Energie teuer, und in absehbarer Zeit werden die Kosten dafür vermutlich spürbar steigen. Dennoch ist die Energieeffizienz nur ein Parameter von mehreren, die bei Ihrer Entscheidung in Betracht gezogen werden können.

Wir zeigen auf, welche baulichen Unterschiede zwischen einem Passiv- und einem Niedrigenergiehaus bestehen, welche Vorteile die jeweilige Variante mit sich bringt und helfen Ihnen so herauszufinden, was besser zu Ihren Bedürfnissen passt.

  • Kriterium 1
  • Kriterium 2
  • Kriterium 3
  • Kriterium 4
  • Kriterium 5
  • Kriterium 6

Kriterium Nummer 1: Der Energiebedarf

Per Definition unterscheiden sich Niedrigenergie- und Passivhäuser durch ihren Heizwärmebedarf. Bei Niedrigenergiehäusern liegt dieser bei weniger als 50 kWh/ m² und Jahr. Zur Veranschaulichung entspricht dieser Wert bei einer bald nicht mehr erlaubten Ölheizung einem Ölverbrauch von 5 Litern je m² pro Jahr.

Passivhäuser benötigen noch weniger Energie. Sie zeichnen sich durch einen Heizwärmebedarf von höchstens 15 kWh/ m² und Jahr aus. Deshalb werden Passivhäuser gerne als Weiterentwicklung der Niedrigenergiehäuser bezeichnet.

 

Jetzt investieren und später Betriebskosten sparen?  

Eine der ersten Fragen, die Sie sich also stellen müssen, lautet: Sind Sie bereit, in der Bauphase etwas mehr zu investieren, um später Ihre Betriebskosten zu senken? Konkret müssen Sie damit rechnen, dass ein Passivhaus in der Errichtung im Vergleich zum Niedrigenergiehaus pro Quadratmeter rund 50,- Euro mehr kostet. Bei einer Wohnfläche von 150 m² ergeben sich daraus Mehrkosten in der Höhe von rund 7.500,- Euro. Denn Passivhäuser verfügen über eine bessere Dämmung, die sich in größeren Wand- und Dachdurchmessern von rund 50cm niederschlagen. Der Vorteil: bei den späteren Betriebskosten sparen Sie im Schnitt bei einem 150 m² großen Einfamilienhaus rund 900,- Euro pro Jahr. Die höheren Investitionskosten rechnen sich also bereits nach acht bis neun Jahren.

Unabhängig und wirtschaftlich: Warum sich die Investition in ein Passivhaus lohnt

Wer sich für ein Passivhaus entscheidet, entscheidet sich vor allem für den sensiblen Umgang mit Energie. Die Erstinvestitionskosten sind im Vergleich zu einem Niedrigenergiehaus zwar etwas höher, dafür fallen künftig deutlich weniger Betriebskosten an. Da Passivhäuser heute industriell und höchst effizient gefertigt werden, liegen die Mehrkosten bei der Errichtung von rund 150 m² Wohnfläche im Schnitt bei ca. 7.500,- Euro. Im Gegenzug sparen Sie danach jährlich rund 900,- Euro an Betriebskosten und schaffen sich ein Stück Unabhängigkeit von der Preisentwicklung der elektrischen Energie.

Kriterium Nummer 2: Gebäudehülle und Nutzfläche

Im Grunde genommen steckt hinter jedem Passivhaus folgende Philosophie: Die billigste Energie ist jene, die ich nicht verbrauche. Da bei herkömmlichen Häusern über die Gebäudehülle (Boden, Wände, Dach, Fenster usw.) Energie verloren geht, beruhen Passivhäuser darauf, diese Transmissionsverluste möglichst zu reduzieren. Ist die Gebäudehülle so gut gedämmt, dass der überwiegende Teil des Wärmebedarfs aus „passiven“ Quellen wie der Sonneneinstrahlung oder Abwärme von Personen und Geräten gedeckt werden kann, spricht man von einem Passivhaus. Das gelingt mit Hilfe einer hochwärmegedämmten, wärmebrückenfreien und wind- bzw. luftdichten Gebäudehülle.

Aufgrund dieser Anforderungen ergeben sich bei Passivhäusern andere Wandstärken als bei Niedrigenergiehäusern. Wer sich also für ein Passivhaus entscheidet, dem muss bewusst sein, dass ihm bei gleichen Außenabmessungen im Innenraum weniger Nutzfläche zur Verfügung steht, da die Außenwände rund 50 cm stark sind, während Niedrigenergiestandard bereits mit einer Wandstärke von rund 35 cm erreicht werden kann.

Wandstärke kostet Innenraum

Passivhäuser haben den Vorteil, dass aufgrund der hocheffizienten Dämmung die Betriebskosten äußerst gering sind. Gleichzeitig muss Ihnen bewusst sein, dass Passivhäuser aus diesem Grund eine Wandstärke von ca. 50 cm aufweisen. Im Vergleich zu einem Niedrigenergiehaus mit weniger starken Wänden, verlieren Sie daher bei gleichen Außenabmessungen im Innenraum bis zu 10 % an Fläche.

Kriterium Nummer 3: Architektonische Planungsfreiheit

Die Bezeichnung Passivhaus definiert einen Gebäudestandard, nicht aber die Bauweise (Massiv-, Leicht- oder Mischbauweise) (hier bitte einen Link zu Blogbeitrag Nr. 08). Die Planung eines Passivhauses ist daher keine Frage von Stil oder Geschmack. Grundsätzlich stehen Ihnen alle Gestaltungsvarianten und die Verwendung unterschiedlichster Materialien offen. Damit bietet das Passivhaus jedem Bauherren und Planer große Freiheiten. Auch bei der Dachform sind Sie genauso flexibel wie bei einem Niedrigenergiehaus. Trotzdem zeigt sich in der Praxis, dass bei Passivhäusern meist auf Gauben oder Erker verzichtet wird. Und zwar aus gutem Grund. Da Wärme hauptsächlich über Oberflächen verloren geht, sollte man bei einem Passivhaus eine möglichst kompakte Gebäudeform wählen.

Auch die Südausrichtung des Gebäudes spielt bei einem Passivhaus eine größere Rolle als bei einem Niedrigenergiehaus, weil vor allem im Winter solare Gewinne maximiert werden sollen. Abweichungen um bis zu 30 Grad nach Westen oder Osten sind aber problemlos zu realisieren. Wichtig ist jedoch, dass die Wohnräume nach Süden hin angelegt werden und dass hier Fensterflächen einen großzügige Licht- und Sonneneinfall und damit eine entsprechende Energieversorgung garantieren. Die Fenster der Nordseite sollten eher klein sein. Bei einem Passivhaus sind daher in der Regel in diesem Bereich zum Beispiel das Stiegenhaus, Nebenräume oder Schlafzimmer angeordnet. Bei einem Niedrigenergiehaus haben Sie diesbezüglich unter Umständen etwas mehr planerische Freiheiten und können – wenn Sie dies beispielsweise aufgrund der schönen Aussicht wünschen – auch größere Fensterflächen in Richtung Norden oder Nordosten umsetzen.

Kompakt und mit Blick nach Süden:  Wichtige Kriterien für ein Passivhaus

Grundsätzlich haben Sie bei einem Passivhaus eine große architektonische Gestaltungsfreiheit. Trotzdem wird Ihr Planer bzw. Architekt besonderen Wert auf die Südausrichtung des Gebäudes, eine entsprechende Anordnung der Räume sowie eine kompakte Gebäudeform legen. Je nach Grundstück kann es nämlich passieren, dass ansonsten die geforderten Kennzahlen nicht erreicht werden.

Kriterium Nummer 4: Heizung oder Wohnraumlüftung?

Das dritte Basisprinzip jedes Passivhauses ist – neben einer exzellenten Dämmung und hochwertigen Fenstern – die kontrollierte, hocheffiziente Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert das so: Verbrauchte Luft wird an markanten Stellen im Haus (Küche, Bad) abgeführt und nach außen geleitet. Die Abluft gibt in einem Wärmetauscher ihre Wärme an die kalte Frischluft von außen ab und erwärmt diese so auf Raumtemperatur. Über das Lüftungssystem wird die vorgewärmte Frischluft auf die einzelnen Räume verteilt.

In Kombination mit der Dämmung sowie der Nutzung anderer passiver Wärmequellen (vor allem der Sonne) kommen Passivhäuser daher in der Regel ohne eine klassische Heizung aus. Um die geforderten Energiekennzahlen zu erreichen, ist bei einem Passivhaus eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung zwingend notwendig. Bei einem Niedrigenergiehaus ist sie lediglich empfohlen. Wer darauf verzichtet, muss das Lüften selbst übernehmen!

Egal ob Sie sich für ein Passiv- oder ein Niedrigenergiehaus entscheiden, wir von Weissenseer legen Ihnen in jedem Fall die Installation einer Wohnraumlüftung ans Herz, weil diese Wohnkomfort und bestes Raumklima bedeutet. Eine Wohnraumlüftung sorgt dafür, dass sämtliche Räume immer mit genügend frischer Luft versorgt werden. Auch in den Nassräumen sowie Nutzzonen. In der Küche sorgt eine automatische Komfortlüftung dafür, dass sich Gerüche auch bei offenem Grundriss nicht in der Wohnung verbreiten. Der permanente Luftaustausch und die kontrollierte Abfuhr von Feuchtigkeit garantieren darüber hinaus eine unübertroffene Behaglichkeit. Speziell Allergiker profitieren von einer Wohnraumlüftung, da diese auch Staub und Pollen ausfiltert.

Apropos Lüften: Hier hält sich seit Jahren das Vorurteil, dass es in einem Passivhaus nicht erlaubt bzw. von Nachteil sei, wenn man die Fenster öffnet. Das ist natürlich nicht richtig. Selbstverständlich darf man die Fenster öffnen. Aus Erfahrung haben Passivhaus-Bewohner allerdings nur selten das Bedürfnis, dies zu tun, da die Luftqualität ohnehin extrem hoch ist und Zugerscheinungen durch eintretende Kaltluft unerwünscht sind.

So heizen Sie ein Passiv- bzw. Niedrigenergiehaus

Bei einem Passivhaus brauchen Sie eine Wohnraumlüftung, aber darüber hinaus kein Heizsystem. Bei einem Niedrigenergiehaus hingegen ist eine Wohnraumlüftung zwar empfohlen, aber kein Muss. Eine Heizung hingegen schon. Die Investitionskosten beider Varianten halten sich ungefähr die Waage. Ein Unterschied besteht jedoch beim Thema Lüften. Im Passivhaus übernimmt das die Wohnraumlüftung automatisch für Sie. Verzichten Sie bei einem Niedrigenergiehaus auf eine Komfortlüftung, ist Lüften jedoch Pflicht!

Kriterium Nummer 5: Förderungen

Wer ein Passivhaus baut, hat besonders gute Chancen darauf, eine Wohnbauförderung zu erhalten. Denn diese belohnt Baumaßnahmen, die einen energieeffizienten Betrieb ermöglichen, was genau dem Prinzip des Passivhauses entspricht. Die Wohnbauförderung ist in Österreich jedoch nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Ihre Höhe richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wobei fast immer die Energiekennzahl (manchmal auch der Öko-Index) als Basis für die Förderhöhe herangezogen wird. Für Passivhäuser gibt es in der Regel eine zusätzliche Sonderförderung.

Förderungen: Passivhaus-Standard wird unterschiedlich belohnt

Betrachtet man die Förderlandschaft in Österreich, so zeigt sich, dass es sich doppelt auszahlen kann, auf Passivhausstandard zu setzen. In Kärnten beispielsweise gibt es seit der Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes eine Bonusförderung für Passivhäuser. Allerdings belohnen die jeweiligen Bundesländer Bauherren sehr unterschiedlich für den energiesparenden Baustandard. Informieren Sie sich daher am besten bei den Wohnbauförderungsreferaten der einzelnen Bundesländer.

Kriterium Nummer 6: Umwelt- und Klimaschutz sowie gesetzliche Rahmenbedingungen

Bereits im Jahr 2009 hat das Europäische Parlament festgelegt, dass ab 2021 in der gesamten EU nur mehr „nearly zero energy buildings“ gebaut werden dürfen. Diese Regelung gilt also bereits für jeden Bauherren, egal ob Konzern, Genossenschaft oder Privatperson.

Konkret geht es bei dieser Richtlinie darum, wie viel Energie man für Heizung und Warmwasser braucht, unabhängig davon, ob der Energieträger Holz oder beispielsweise Strom ist. War bis 2020 im Neubau ein Heizwärmebedarf von 45 bis 50 kWh/m² und Jahr erlaubt, so darf seit 2021 dieser Wert 30 kWh/m² und Jahr nicht mehr überschreiten.

Um das zu erreichen, kann man entweder ein Passivhaus bauen oder alternativ einen höheren Energiebedarf beispielsweise durch eine Photovoltaik-Anlage ausgleichen. In jedem Fall wird in Zukunft mehr Augenmerk auf den Klimaschutz gelegt und auch Bestandsbauten mit entsprechenden Auflagen versehen. Um aufwendigen Renovierungen vorzubeugen, sollten Sie diesbezügliche künftige Anforderungen rechtzeitig bei Ihrer Planung berücksichtigen.

Warum neue Energievorschriften den Baustandard nachhaltig verändern

Seit 2021 dürfen neue Häuser – auch im Privatbereich – fast keine Energie mehr verbrauchen. Im Klartext dürfen sie dann nur mehr einen Heizwärmebedarf von maximal 30 kWh/m² und Jahr aufweisen. Passivhäuser liegen deutlich unter diesem Wert. Wer auch in Zukunft auf Niedrigenergiestandard setzt, muss den eventuell höheren Heizwärmebedarf durch Maßnahmen wie eine Photovoltaik-Anlage ausgleichen.

Fazit

Als konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses punktet ein Passivhaus mit seinen deutlich geringeren Betriebskosten und höchstem Wohnkomfort. Das Niedrigenergiehaus wiederum kontert mit günstigeren Baukosten und unter Umständen mehr Gestaltungsfreiheit bei der Planung. Beide Varianten haben ihre Berechtigung und je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen müssen Sie selbst entscheiden, wo Ihre Prioritäten liegen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass neue Klimaschutzvorschriften schon bald einen drastischen Wandel auch im privaten Hausbau einleiten werden, der zu sogenannten „Fast-null-Energie-Häusern“ führen wird.

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